Das Thema Schwarzarbeit im Handwerk hat nicht immer etwas mit den Worten "Brauchen Sie eine Rechnung?" zu tun.
Was genau bedeutet „Schwarzarbeit im Handwerk"?
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) arbeitet schwarz, wer
1. Dienst- oder Werkleistungen erbringt und diese Tätigkeit dem Arbeitsamt, Sozialamt,
Finanzamt, der für Gewährung von Asylbewerberleistungen zuständigen Behörde, der
Kranken-, Unfall-, Pflege- oder Rentenversicherung entgegen seiner
Meldeverpflichtung verschweigt (Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung) oder
2. seine Tätigkeit entgegen seiner Verpflichtung nicht als Gewerbe angemeldet hat oder
eine erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat oder
3. ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreibt ohne in der
Handwerksrolle eingetragen zu sein
Wer also gewerblich ein Dach deckt, ohne mit dem Dachdecker- oder Zimmerer Handwerk in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, begeht Schwarzarbeit.
Diese Leistung muss vom Kunden weder bezahlt werden, noch hat er irgendwelche Gewährleitungsansprüche auf die erbrachte Leistung.
Zum Schutz aller eingetragenen Handwerksbetriebe führen wir regelmäßig Baustellenkontrollen durch und gehen Hinweisen von Innungsmitgliedern nach.
Haben Sie Fragen oder Hinweise?
Dann rufen Sie uns bitte an unter 05971-4003-1610 an oder schreiben eine Mail an <link mail internal link in current>dachdeckerinnung-st@kh-st-waf.de.